Ladenöffnungszeiten Stadt
Zug
Die Stadt Zug hält sich an das Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz vom 28. August 2003 (Stand 10. Mai
2008).
Die Bandbreite sieht folgende, nicht verbindliche Öffnungszeiten vor:
Gestützt auf § 4 Abs. 2 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes bewilligt der Stadtrat für alle Verkaufsgeschäfte die Verschiebung des Abendverkaufs vom Donnerstag (Vorabend für Karfreitag)
generell auf Mittwoch mit Öffnungszeiten bis 21.00 Uhr.